7 tolle Geschenkideen für Mitarbeiter zu Weihnachten – Jetzt die perfekte Überraschung finden!

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Hallo liebe Mitarbeiter!
Weihnachten ist bald da und du bist immer noch auf der Suche nach einer passenden Geschenkidee für deine Mitarbeiter? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag stelle ich dir einige tolle Geschenkideen vor, die deine Mitarbeiter an Weihnachten sicherlich begeistern werden. Also lass uns direkt loslegen!

Etwas zu Weihnachten zu schenken ist eine schöne Möglichkeit, deinen Mitarbeitern zu zeigen, dass du sie schätzt. Ein schönes Geschenk kann eine große Wirkung haben und deine Mitarbeiter motivieren, weiterhin hart zu arbeiten. Es gibt viele Möglichkeiten, deinen Mitarbeitern ein Geschenk zu Weihnachten zu machen. Es muss nicht teuer sein, aber es sollte etwas sein, was sie wirklich schätzen. Ein gut durchdachtes Geschenk kann deine Mitarbeiter stärken und ihnen ein Gefühl der Wertschätzung vermitteln. Einige Ideen sind ein Gutschein für ein lokales Restaurant, eine Box mit schönen Dingen, ein Geschenkkorb mit gesunden Snacks oder ein Geschenkkorb mit einem wöchentlichen Abonnement für ein Online-Fitnessstudio. Egal was du wählst, denke daran, deinen Mitarbeitern etwas zu schenken, das sie wirklich zu schätzen wissen.

Geschenke bis zu 50 €: Steuerfrei schenken und Mitarbeiter erfreuen!

Du hast noch keine Idee, was du deinen Mitarbeitern zu Weihnachten schenken kannst? Dann ist es gut zu wissen, dass Geschenke bis zu einem Wert von 44 € (ab 2022 50 €) steuer- und sozialversicherungsfrei sind, solange die Freigrenze von 44 € (ab 01.01.2022 50 €) in dem Monat noch nicht ausgeschöpft ist. Warum nicht ein kleines Präsent wie ein Gutschein, ein selbstgemachtes Geschenk oder eine Weihnachtsüberraschung, die deine Mitarbeiter überraschen und erfreuen wird? So kannst du ihnen eine Freude machen, ohne dir Sorgen über steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen machen zu müssen.

Erlebnis mit Kollegen: Kino, Biergarten oder Erlebnispark?

Warum nicht mal etwas anderes ausprobieren? Warum nicht mal ein gemeinsames Erlebnis schaffen? Wie wäre es mit einem Besuch im Kino, Biergarten oder einem Erlebnispark? Solche Events sorgen nicht nur für jede Menge Spaß, sondern stärken auch das Teamgefüge. Auch wenn man normalerweise im Büro auf durchgesessenen alten Schreibtischstühlen sitzt, kann ein solches Erlebnis einen willkommenen Tapetenwechsel bieten. Sitzen ist ohnehin auf lange Dauer eher ungesund und kann sogar zu Herz-Kreislauf-Krankheiten führen. Ein Erlebnis mit den Kollegen bietet daher eine willkommene Abwechslung und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Worauf also noch warten? Wirf einen Blick auf deine Kollegen und schlage ein solches Ausflugsziel vor! Es wird eine Erfahrung sein, die man nie vergisst!

Geschenke an Kunden & Mitarbeiter: Steuern sparen!

Du als Unternehmer bist bestimmt schon darüber gestolpert: Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Doch so einfach ist es nicht: Denn nur Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro pro Jahr und Person können geltend gemacht werden. Sollte das Geschenk teurer sein, dann kannst Du nicht die gesamten Ausgaben absetzen. Ein Geschenk an einen Mitarbeiter lässt sich dagegen immer als Betriebsausgabe geltend machen. Allerdings gilt hier ein bestimmter Betrag, der nicht überschritten werden darf. Wenn Du ein Geschenk an einen Mitarbeiter verschenken möchtest, dann informiere Dich am besten vorher darüber, welcher Betrag als absetzbar gilt. So sparst Du Dir Ärger mit dem Finanzamt.

Steuerfreie Geschenke für Mitarbeiter: Belohne sie jetzt mit bis zu 50 EUR pro Monat!

Ab Januar 2022 dürfen Arbeitgeber pro Monat und pro Mitarbeiter bis zu 50 EUR an steuerfreien Geschenken ausgeben. Bis Ende 2021 war die Höchstgrenze noch auf 44 EUR limitiert. Damit sind Geschenke und Aufmerksamkeiten an deine Mitarbeiter und Kollegen jetzt noch attraktiver. Das neue Gesetz bringt mehr Freude ins Unternehmen und hilft dir, deine Mitarbeiter für ihre harte Arbeit zu belohnen. Du kannst ihnen zum Beispiel Gutscheine, Präsente oder Essen geben – alles steuerfrei. Damit sorgst du dafür, dass deine Mitarbeiter sich wertgeschätzt fühlen.

 Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke schenken

Steuerfreie Aufmerksamkeiten von deinem Arbeitgeber bis zu 60 €

Du hast einen persönlichen Anlass und dein Arbeitgeber möchte dir gerne eine Aufmerksamkeit geben? Das ist doch super! Bis zu 60 € kannst du als steuerfreies Geschenk bekommen. Bedenke aber, dass es sich hierbei um zusätzliche 50 € Sachbezüge handelt. Insgesamt können pro Monat also maximal 50 € an Sachbezügen gezahlt werden.

Gutscheine als Sachbezug: Finanzministerium regelt Details

Du hast schon davon gehört, dass Arbeitgeber Gutscheine als Sachbezug an ihre Mitarbeiter ausschütten dürfen? Das Finanzministerium regelt das in einem Schreiben vom 13.04.2021. Laut diesem sind zweckgebundene Gutscheine wie Gutscheinkarten, digitale Gutscheine, Gutscheincodes oder Gutscheinapplikationen sowie Geldkarten erlaubt. Auf diese Weise können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen finanziellen Vorteil bieten, ohne dass erforderliche Abgaben an das Finanzamt entrichtet werden müssen. Diese Gutscheine können beispielsweise für den Einkauf von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden.

Fitnessstudio Kostenübernahme: Arbeitgeber profitiert von steuerfreiem Sachbezug

Kannst du dir vorstellen, wie cool es wäre, wenn dein Arbeitgeber dir einen Zuschuss für dein Fitnessstudio bezahlen würde? Oder noch besser: wenn er die Kosten sogar komplett übernehmen würde? Ja, das kann er und damit profitieren Arbeitgebende sogar noch vom steuerfreien Sachbezug. So kannst du deine Fitnessverbesserungen auf Kosten deines Arbeitgebers machen – was für ein super Deal!

Gutscheine für Arbeitnehmer: Steuerfrei bei zusätzlicher Zahlung

Seit dem 11.2020 gilt eine Änderung bei den Gutscheinen für Arbeitnehmer: Diese dürfen zwar weiterhin bis zu einem Betrag von 44 Euro (ab 2022: 50 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Allerdings ist es nun erforderlich, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Damit diese Regelung greift, muss der Arbeitgeber den Gutschein neben dem regulären Gehaltszahlungen ausstellen. Sollte der Arbeitgeber den Gutschein nicht zusätzlich zum Gehalt bezahlen, könnte er eine Sondersteuer für die Gutscheine zahlen müssen. In jedem Falle musst du als Arbeitnehmer darauf achten, dass der Gutschein neben dem regulären Gehaltszahlungen ausgestellt wird, um die Steuerfreiheit zu erhalten.

Steuer- und Sozialversicherungsfreies Extra-Taschengeld bis zu 50 Euro pro Monat

Du kannst deinem Arbeitgeber jeden Monat ein Geschenk machen! Bis zu 50 Euro (bis 2021 sogar 44 Euro) kann dein Arbeitgeber dir steuer- und sozialversicherungsfrei als Extra zum Gehalt geben. Das kann ein Tank- oder Supermarktgutschein sein, aber auch eine Geldkarte für Waren und Dienstleistungen. So hast du ein Extra-Taschengeld, das du für alles Mögliche ausgeben kannst.

Sachzuwendungen: Was Arbeitnehmer & Arbeitgeber beachten müssen

Du hast von deinem Arbeitgeber eine Sachzuwendung erhalten? Dann gilt es einige Dinge zu beachten: Als Sachzuwendungen bzw. Sachbezüge werden alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers bezeichnet, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und keine Entgeltumwandlung darstellen. Zu den Sachzuwendungen können beispielsweise Gutscheine, Waren oder Dienstleistungen gehören. Sachzuwendungen sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Der Arbeitgeber muss hierbei einiges beachten. Er muss eine entsprechende Aufzeichnung über die Sachzuwendungen führen, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers aufbewahren und den Arbeitnehmer über den Wert der Sachzuwendung informieren. Es ist ratsam, sich hierzu im Vorfeld mit seinem Arbeitgeber auszutauschen und die Sachzuwendungen zu klären.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Geschenke, die die Liebe stärken: Erinnerungsstücke & Gutscheine

Du solltest definitiv keine Geschenke verschenken, die das Band der Liebe und Freundschaft zerschneiden oder verbrennen können. Messer, Scheren und Feuerzeuge sind daher ein absolutes No-Go. Auch Raucher sollten sich beim Geschenkekauf für etwas anderes entscheiden, denn für manche Menschen sind Feuerzeuge auch ein Symbol des Unglücks. Wenn es um Geschenke geht, ist es daher am besten, sich für etwas zu entscheiden, das die Liebe und Freundschaft stärkt. Wie wäre es zum Beispiel mit einem schönen Erinnerungsstück, das euch an eure gemeinsamen Erlebnisse erinnert? Oder einem Gutschein für ein gemeinsames Erlebnis, das ihr zusammen erleben könnt?

Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter: Tankgutscheine & Tankkarten

Du denkst darüber nach, deinen Mitarbeitern einen steuerfreien Benefit zu geben? Dann sind Tankgutscheine und Tankkarten eine tolle Möglichkeit. Damit das auch im kommenden Jahr noch steuerfrei ist, solltest du beachten, dass die monatliche Sachbezugsgrenze von 50 Euro nicht überschritten wird. Das bedeutet, dass pro Monat maximal 50 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei angeboten werden dürfen. Diese können dann entweder als Tankgutscheine oder als Tankkarte gezahlt werden. So kannst du deinen Mitarbeitern einen tollen Benefit anbieten, ohne dass du Steuern bezahlen musst.

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 € steuerfrei ab Oktober 2022

Ab Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie geben. Diese Prämie steht dir bis zu 3.000 Euro zu und ist steuer- und abgabenfrei. Die Regelung ist ein Geschenk der Bundesregierung, die diese zuvor vom Bundestag und Bundesrat genehmigt bekommen hat. Damit möchte man angestellten Arbeitnehmern den Kostenanstieg infolge von Inflation entgegenwirken. Du profitierst davon, dass du von der Prämie nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch in Form von Wertschätzung profitierst.

Schenke Deiner Liebe Aufmerksamkeit bis zu 60 Euro

Du hast ein besonderes Ereignis in Deinem Freundes- oder Familienkreis zu feiern? Dann schicke eine Aufmerksamkeit! Mit einer Aufmerksamkeit möchtest Du Deiner Liebe, Freundschaft oder Wertschätzung Ausdruck verleihen. Das Geschenk darf einen Wert von bis zu 60 Euro haben und kann beispielsweise Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger sein. Eine Aufmerksamkeit kannst Du zu jedem persönlichen Ereignis verschenken, zum Beispiel zu einem Geburtstag oder zur Hochzeit, aber nicht zu Weihnachten. So kannst Du Deine Liebsten wissen lassen, dass Du an sie denkst und sie schätzt.

Tankgutscheine: Keine Kosten für Arbeitgeber, Steuerersparnis

Du fragst Dich, was ein Tankgutschein Deinem Arbeitgeber kostet? Tankgutscheine stellen Sachzuwendungen seitens des Arbeitgebers an Dich dar und Du hast dabei keine Kosten. Im Gegenteil, wenn Dein Arbeitgeber Dir Sachleistungen im Wert von 50 Euro im Monat zukommen lässt, bringt Dir das meist mehr ein als eine Gehaltserhöhung von 60 Euro. Zusätzlich wird Dein Arbeitgeber die Kosten für den Tankgutschein steuerlich geltend machen und zu einem gewissen Teil als Betriebsausgabe absetzen können. Dadurch kann er eine Kostenersparnis erzielen.

Geschenke an Mitarbeiter: Vermeide Ärger mit dem Finanzamt

Du musst aufpassen, wenn Du Deinen Mitarbeitern Geschenke machen möchtest. Denn wenn Du die 60 € überschreitest, dann musst Du die Geschenke anders buchen. Dann kommt nämlich die alternative Pauschalversteuerung der Sachzuwendung in Betracht. Du buchen die Geschenke direkt auf das Konto „Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei“ 4140 (SKR 03) bzw 6130 (SKR 04). Achte aber bitte unbedingt darauf, dass Deine Geschenke nicht die 60 € übersteigen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Sachlohn-Voraussetzungen für Aufmerksamkeiten und Gutscheine

Du solltest wissen, dass es einige Voraussetzungen gibt, wenn du dich für Aufmerksamkeiten (bis zu 60 Euro) und Gutscheine (bis zu 50 Euro) entscheidest. Diese müssen als Sachlohn gelten. Kredit- und Geldkarten, die als Ersatz für Bargeld in unabhängigen Zahlungssystemen eingesetzt werden können, werden nicht als Sachbezug angesehen. Achte also darauf, dass du dich für eine der beiden Optionen entscheidest, die als Sachlohn gültig sind. So kannst du dir dein Geschenk sichern und hast keine bösen Überraschungen bei der Umsetzung.

Führungskräfte: Steigere Motivation durch Feedback, Lob & Anerkennung

Du als Führungskraft kannst auf einfache Weise Mitarbeiter motivieren, indem Du ihnen Feedback, Lob und Anerkennung gibst. Diese drei Bestandteile sind die Grundlage einer guten Führung und können dazu beitragen, das Arbeiten angenehmer und produktiver zu gestalten.

Feedback ermöglicht es Dir, den Mitarbeitenden zu zeigen, wie sie ihre Leistung verbessern können. Es ermutigt sie, sich weiterzuentwickeln und gibt ihnen ein Gefühl der Wertschätzung. Lob ist eine weitere Möglichkeit, deinen Mitarbeitenden zu zeigen, dass du ihre Leistung anerkennst. Dies stärkt ihre Loyalität gegenüber dem Unternehmen und fördert die Zufriedenheit im Job. Zu guter Letzt solltest Du auch Anerkennung zeigen, indem Du auf die Erfolge der Mitarbeitenden hinweist und ihnen die Möglichkeit gibst, sich zu verbessern.

Kurz gesagt: Führungskräfte können einen direkten Einfluss auf die Motivation ihrer Mitarbeitenden ausüben, indem sie Feedback, Lob und Anerkennung geben. Wenn Du als Führungskraft diese drei Bestandteile einsetzt, kannst Du die Zufriedenheit und Motivation Deiner Mitarbeitenden steigern.

Mitarbeitergeschenke: So kannst Du sie steuerfrei verschenken

Du hast schon mal von Mitarbeitergeschenken gehört? Wusstest Du, dass sie eine eigene Freigrenze haben? Sie sind nämlich von der 35-Euro-Freigrenze ausgenommen und sind unbegrenzt abziehbar. Damit kannst Du Deinen Mitarbeitern eine nette Aufmerksamkeit machen, die sich sowohl für Dich als auch für Deine Mitarbeiter lohnt. Denn die Sachzuwendungen sind im Monat bis zu 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Aber Achtung: Es gibt auch ein paar Einschränkungen, auf die Du achten solltest. Wenn Du mehr darüber erfahren möchtest, kannst Du Dich gerne an einen Steuerberater wenden.

Gutscheine & Sachbezüge: Steuern sparen dank ZAG

Ab dem Jahr 2022 bundesweit gilt eine Freigrenze von 50 Euro pro Monat für Gutscheine und Sachbezugskarten. Damit du als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet bist, Steuern auf die Gutscheine und Sachbezugskarten zu zahlen, müssen diese den Regelungen des Zuwendungsbesteuerungsgesetzes (ZAG) entsprechen. Dies bedeutet, dass sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen dienen. Wenn du Gutscheine oder Sachbezugskarten erhältst, die diesen Regelungen nicht entsprechen, solltest du Steuern dafür zahlen.

Es ist wichtig, dass du dich über die aktuellen Steuergesetze informierst und sicherstellst, dass du die geltenden Regelungen einhältst. So kannst du Steuern sparen und sichergehen, dass du alles richtig machst. Falls du unsicher bist, ob deine Sachbezüge den Regelungen des ZAG entsprechen, kannst du dich immer bei deiner Steuerberatung informieren.

Fazit

Ich denke, dass es eine schöne Idee ist, deinen Mitarbeitern zu Weihnachten etwas zu schenken. Es könnte etwas Persönliches sein, wie z.B. ein Geschenk, das auf ihre Interessen oder ihren Beruf abgestimmt ist, oder etwas Praktisches, das ihnen bei der Arbeit helfen kann. Es könnte auch etwas Sinnvolles sein, wie eine Gutschein für ein Abendessen, eine Schachtel Pralinen oder ein Gutschein für ein Wellness-Wochenende. Egal, was du wählst, es ist immer eine schöne Geste, die sie zu schätzen wissen werden.

Zusammenfassend können wir sagen, dass eine Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter eine schöne Möglichkeit ist, ihnen zu zeigen, dass du ihre harte Arbeit und ihr Engagement schätzt. Es ist auch eine gute Gelegenheit, deine Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen und ein bisschen Weihnachtsstimmung zu verbreiten. Du kannst nach individuellem Geschmack gehen und ein Geschenk wählen, das deine Mitarbeiter wirklich schätzen werden.

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